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Jahresabschlusserstellung

Der Jahresabschluss bildet das finanzielle Rückgrat jeder Organisation und bietet nicht nur einen detaillierten Einblick in ihre finanzielle Performance, sondern dient auch als entscheidendes Instrument für Investoren, Kreditgeber, Regulierungsbehörden und andere Stakeholder. Er ist das Endprodukt eines sorgfältigen Prozesses, der die finanzielle Gesundheit und die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens transparent macht. Eine fundierte und professionelle Jahresabschlusserstellung ist daher von größter Bedeutung, um Vertrauen zu schaffen, Risiken zu minimieren und fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen. Wir helfen Ihnen sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen auf einem soliden finanziellen Fundament steht, das für zukünftiges Wachstum bereit ist.​

Unsere Schlüsselleistungen zum Jahresabschluss

Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
• Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
• Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen
• Erstellungsbericht zu den Jahresabschlüssen mit Anhang und bei Bedarf auch mit Lagebericht
• Plausibilitätsprüfungen mit den entsprechenden Bescheinigungen
• Erstellung von Eröffnungsbilanzen
• Bilanzanalyse, Kennziffernsysteme, Planungen
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Digitaler Finanzbericht (DiFin)

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Der eingereichte Jahresabschluss bzw. die eingereichte Einnahmenüberschussrechnung ist eine essenzielle Grundlage für die Bonitätsprüfung, zu der finanzierende Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet sind. Bisher wurden diese Unterlagen in Papierform bzw. als PDF per E-Mail eingereicht, obwohl sie elektronisch erstellt worden sind. Mithilfe des digitalen Finanzierungsberichtes werden die Bilanzen und Einnahmeüberschussrechnungen direkt an die Banken und Sparkassen übermittelt. Jetzt Termin vereinbaren

Vorteile Digitaler Finanzbericht (DiFin)

Der Digitale Finanzbericht (DiFin) bietet eine Reihe von Vorteilen, die den traditionellen Prozess der Abschlusserstellung und -übertragung wesentlich verbessern. Zum einen entfällt der fehleranfällige Medienbruch bei der Übertragung der Abschlüsse, da alles nahtlos digital erfolgt. Des Weiteren führt die Standardisierung des Ablaufs dazu, dass die Anzahl von zeitraubenden und arbeitsintensiven Rückfragen deutlich verringert wird. Ein weiterer bedeutender Vorteil liegt in der Beschleunigung des Kreditprozesses. Durch den Digitalen Finanzbericht können relevante Finanzinformationen schneller und effizienter an Banken oder andere Kreditgeber übermittelt werden. Dies kann die Bearbeitungszeit von Kreditanfragen enorm verkürzen und somit zu einem schnelleren Abschluss des Kreditprozesses führen. Wichtig ist auch zu betonen, dass trotz der Digitalisierung Bankgeheimnis und Datenschutz uneingeschränkt gewährleistet sind.

Lieferkettensorgfaltspfilchtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettengesetz, auch bekannt als Sorgfaltspflichtengesetz, ist ein rechtlicher Rahmen der Unternehmen dazu verpflichtet, entlang ihrer Lieferkette Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu vermeiden. Das Gesetz zielt darauf ab, sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen ihrer Verantwortung in globalen Lieferketten gerecht werden und keine Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltschutzstandards tolerieren. Konkret verlangt das Lieferkettengesetz von Unternehmen eine Risikoanalyse, um potenzielle Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Prävention und Behebung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Unternehmen müssen regelmäßige Berichte über ihre Sorgfaltspflichten erstellen und veröffentlichen.

Wer ist vom Lieferkettengesetz betroffen?

In Deutschland ist bereits seit dem 1. Januar 2023 ein nationales Lieferkettengesetz in Kraft. Für 2023 galt es für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. 2024 hat sich diese Grenze gesenkt und gilt somit für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Aber es sind auch kleinere Unternehmen betroffen, denn große Unternehmen verlangen von ihren Geschäftspartnern entsprechende Nachweiße. Zusätzlich wurde am 24.04.24 auch auf EU-Ebene ein Lieferkettengesetz beschlossen, welches trotz selber Grenzwerte in bestimmten Aspekten über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht.

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

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Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits­bericht­erstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) bringt neue Berichtspflichten für Unternehmen in Deutschland. Mit der erweiterten Berichtspflicht soll sichergestellt werden, dass zunächst große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU darüber berichten, was sie in Sachen Nachhaltigkeit umsetzen. Zeitlich gestaffelt werden ab 2024 der Größe absteigend immer mehr Unternehmen verpflichtet. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zukünftig verpflichtender Teil des Lageberichts.

Wer ist von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen?

Zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten sind ab 2024 die größten 500 börsennotierten Unternehmen verpflichtet. Für andere große Kapitalgesellschaften gilt die Pflicht ab 2025, für kapitalmarktorientierte mittlere und kleine Unternehmen ab 2026 bzw. 2028 für Unternehmen aus Drittstaaten mit relativen EU-Bezug. Aber auch kleinere Unternehmen können früher betroffen sein, denn große Unternehmen fordern ihre Handelspartner dazu auf, entsprechende Nachweiße einzureichen.

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss!

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine erstklassige Beratung und umfassende Unterstützung bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses.

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Gründe für eine Jahresabschlusserstellung durch uns.

Qualitätssicherung und Genauigkeit

Ein fehlerhafter Jahresabschluss kann schwerwiegende Konsequenzen haben und das Vertrauen der Stakeholder beeinträchtigen. Kunden, die ihre Jahresabschlüsse bei uns erstellen lassen, profitieren von einer gründlichen Qualitätskontrolle und höchster Genauigkeit.

Expertise und Erfahrung

Als erfahrenes Team von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern verfügen wir über umfassende Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Jahresabschlusserstellung. Sie können darauf vertrauen, dass ihr Jahresabschluss von einem kompetenten und sachkundigen Team erstellt wird.

Kundenspezifische Lösungen

Jedes Unternehmen ist einzigartig, und daher erfordert die Jahresabschlusserstellung maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Unternehmens zugeschnitten sind. Sie können darauf vertrauen, dass wir ihre individuellen Anforderungen berücksichtigen und maßgeschneiderte Jahresabschlüsse erstellen, die ihren Anforderungen gerecht werden.

Steuerrechtliche Betrachtung

In unserer Jahresabschlusserstellung ist es für uns üblich, in Gesprächen mit dem Finanzbereich und der Unternehmensführung auf potenzielle Probleme oder Anliegen hinzuweisen. Dies umfasst auch steuerrechtliche Fragen, bei denen eine rechtzeitige Klärung vor zusätzlichen Steuernachzahlungen schützen kann.

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist eine zentrale Finanzdokumentation, die die finanzielle Lage und die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres zusammenfasst. Er besteht aus verschiedenen Bestandteilen wie der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Diese Dokumente bieten einen umfassenden Einblick in die Vermögens-, Schulden- und Ertragslage des Unternehmens.

Warum ist der Jahresabschluss wichtig?

Der Jahresabschluss dient nicht nur internen Zwecken wie der Entscheidungsfindung des Managements, sondern ist auch für externe Interessengruppen von großer Bedeutung. Investoren, Gläubiger, Geschäftspartner und staatliche Stellen nutzen den Jahresabschluss, um die finanzielle Stabilität, Rentabilität und Nachhaltigkeit eines Unternehmens zu beurteilen. Er bietet eine wichtige Grundlage für die Bewertung der Performance und die Planung zukünftiger Geschäftsstrategien.

Unsere Expertise im Bereich Jahresabschluss.

Als erfahrene Wirtschaftsprüfer unterstützen wir Unternehmen bei der Erstellung und Analyse ihrer Jahresabschlüsse. Unsere Experten verfügen über umfangreiches Fachwissen in den Bereichen Rechnungslegung und Bilanzierung und stehen unseren Kunden mit maßgeschneiderten Lösungen und fundierter Beratung zur Seite.

Kleine Kapitalgesellschaften.

Kleine Kapitalgesellschaften haben die Möglichkeit, eine vereinfachte Form des Jahresabschlusses gemäß § 266a HGB zu erstellen. Der Jahresabschluss besteht aus einer verkürzten Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen einen umfangreicheren Jahresabschluss gemäß den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellen. Ihr Jahresabschluss umfasst eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, einen Anhang sowie einen Lagebericht. Mittelgroße Kapitalgesellschaften unterliegen der gesetzlichen Prüfungspflicht.

Große Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften müssen einen umfassenden Jahresabschluss gemäß den allgemeinen Vorschriften des HGB erstellen. Ihr Jahresabschluss umfasst eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, einen Anhang sowie einen Lagebericht. Große Kapitalgesellschaften sind in der Regel gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Zusätzlich unterliegen sie weiteren Offenlegungspflichten, wie beispielsweise der Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses im Bundesanzeiger.
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