Jahresabschlussprüfung
Wirtschaftsprüfer tragen große gesellschaftliche Verantwortung – dessen sind wir uns bewusst. Unser Prüfungsurteil ist ein Gütesiegel, damit Sie und andere valide Entscheidungen treffen können - das ist unser Anspruch! Zugleich stärken wir so das gegenseitige Vertrauen von Investoren, Unternehmen und Öffentlichkeit. Darüber hinaus ist es ebenfalls unser Anspruch, Ihnen langjährig konstante Prüfungsteams zu bieten, sodass sich Ihre Ansprechpartner nicht ändern.
Die gesetzliche Jahresabschlussprüfung
Bei der Durchführung gesetzlicher Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS arbeiten wir mit dem risikoorientierten Prüfungsansatz. Er basiert je nach Anforderung auf den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen (GOA/ IDW PS) und den International Standards on Auditing (ISA). Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung wird der Jahresabschluss eines Unternehmens durch uns auf die Einhaltung von Gesetzen, die Einhaltung von Satzung/ Gesellschaftsvertrag und die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung hin geprüft. Ziel der Prüfung ist die Beurteilung der Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften sowie der Prüfung des Einklangs zwischen Jahresabschluss und dem Lagebericht.
Die freiwillige Jahresabschlussprüfung
Der Gesetzgeber schreibt für kleine Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften oder Unternehmen anderer Rechtsformen keine zwingende gesetzliche Abschlussprüfung vor. Durch eine freiwillige Abschlussprüfung kann jedoch das Vertrauen von Banken, Kapitalgebern, Geschäftspartnern und Gesellschaftern positiv gestärkt werden. Freiwillige Prüfungen werden teilweise auch durch den Gesellschaftsvertrag gefordert. Neben der freiwilligen Abschlussprüfung existieren noch weitere Prüfungen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, die wir Ihnen jedoch aufgrund unserer Fachkenntnisse anbieten (bspw. Sanierungsprüfung, Makler- und Bauträgerverordnung).